„Verhaltensregeln bei Tanzabenden: Zu Tanzabenden müssen Arbeiter in leichter Kleidung und Schuhen erscheinen. Tanzen in Arbeitssportkleidung ist verboten. Tanzen in verzerrter Form ist verboten. Der Tänzer muss den Tanz mit dem rechten und linken Fuß korrekt, klar und gleich gut ausführen. Eine Frau hat das Recht, ihren Unmut darüber, dass ein Mann die geforderten drei Zentimeter nicht einhält, höflich zum Ausdruck zu bringen und auf Distanz eine höfliche Erklärung zu verlangen. Rauchen und Lachen sollten in speziell dafür vorgesehenen Bereichen stattfinden.“